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Artikel 15 Mai 2025

Europäische Kosmetikverordnung: Alles, was Sie wissen müssen, um die Einhaltung sicherzustellen

Die Einhaltung der europäischen Kosmetikverordnung ist für jedes Unternehmen, das seine Produkte vermarkten möchte, unerlässlich. Der in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 festgelegte Rechtsrahmen soll Verbrauchersicherheit und Transparenz gewährleisten. Diese Verordnung wird regelmäßig aktualisiert, und weitere Texte ergänzen die Unternehmenspflichten.

Welche wesentlichen Änderungen und Umsetzungstermine sollten Sie kennen? Welche Inhaltsstoffe werden bald verboten? Und wie können Sie als Kosmetikmarke die Einhaltung der Vorschriften besser vorhersehen und sicherstellen? Dieser Artikel informiert Sie über die europäischen Kosmetikvorschriften, die Entwicklung der Rahmenbedingungen bis 2025 und gibt Ihnen Tipps, wie Sie die Entwicklung Ihrer Produkte sichern können.

Was sind die europäischen Kosmetikvorschriften?

Die europäischen Kosmetikvorschriften basieren auf der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die die Vermarktung von Produkten regelt. Sie richtet sich an alle Akteure der Kosmetikindustrie und stellt strenge Anforderungen an Formulierung, Risikobewertung und Kennzeichnung.

Sie enthält mehrere wichtige Verpflichtungen, darunter:

Benennung einer verantwortlichen Person: Um die Produktsicherheit für Verbraucher zu gewährleisten, müssen Unternehmen eine Stelle benennen, die für die Gewährleistung der Produktkonformität verantwortlich ist. Dies kann beispielsweise der Hersteller, Importeur oder Händler sein.

  • CPNP-Meldung: Jedes Produkt muss vor der Vermarktung im Kosmetikmeldeportal registriert werden. Diese Erklärung enthält die Produktkategorie, die Identität und Kontaktdaten der verantwortlichen Person, den Mitgliedstaat der Vermarktung sowie das mögliche Vorhandensein von Nanomaterialien oder als CMR eingestuften Stoffen.
  • Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (ISO 22716): Alle Unternehmen müssen die Herstellungsstandards einhalten, um die Produktqualität und -sicherheit für die Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten.
  • Produktsicherheitsbewertung: Jedes Produkt wird vor der Markteinführung einer Sicherheitsbewertung unterzogen. Diese Analyse wird von einem qualifizierten Experten durchgeführt.
    Sobald ein kosmetisches Produkt auf dem Markt ist, unterliegt es einer kontinuierlichen Überwachung (Kosmetovigilanz), um unerwünschte Wirkungen zu identifizieren und zu melden.
  • Die Produktinformationsdatei: Dieses Dokument enthält alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Produktkonformität. Sie umfasst die Produktbeschreibung, den Bericht zur Sicherheitsbewertung, eine Beschreibung des Herstellungsverfahrens, Nachweise der behaupteten Wirkung und gegebenenfalls Daten aus Tierversuchen.

Ein sich entwickelnder Regulierungsrahmen

Europäische Vorschriften sind nicht in Stein gemeißelt. Im Gegenteil, sie werden regelmäßig durch neue Texte aktualisiert, um ihre Wirksamkeit zu verbessern und ihre Ziele zu erreichen.

Neben der Verordnung 1223/2009 beeinflussen weitere Gesetze und Richtlinien kosmetische Mittel und müssen berücksichtigt werden. Dazu gehören das französische AGEC-Gesetz, das Verpackungspraktiken vorschreibt, und die Richtlinie über Umweltaussagen zur Bekämpfung von Greenwashing.

2025 treten mehrere bedeutende Änderungen in Kraft. Hier finden Sie einen genaueren Überblick über die Änderungen, die Sie berücksichtigen sollten.

Die wichtigsten Änderungen der europäischen Kosmetikverordnung im Jahr 2025

The substances

Die EU setzt ihre Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit kosmetischer Mittel fort und führt neue Verbote und Beschränkungen für bestimmte in Formulierungen verwendete Substanzen ein.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören Verbote für den UV-Filter 4-MBC. Nicht konforme Produkte dürfen ab dem 1. Mai nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dimethyltolylamin und Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid sind ab dem 1. September 2025 verboten.

Bestimmte Nanomaterialien wurden der Verbotsliste hinzugefügt. Seit dem 1. Februar dürfen Produkte, die Nanosubstanzen enthalten, die nicht den Anforderungen des Nano Omnibus entsprechen oder durch diesen verboten sind, nicht mehr vermarktet werden. Sie werden ab dem 1. November vom Markt genommen und sind für Verbraucher nicht mehr erhältlich.

Für andere Substanzen gelten Beschränkungen. Dies gilt beispielsweise für Homosalat, einen UV-Filter, dessen Verwendung ab dem 1. Januar 2025 auf 7,34 % begrenzt und nur noch in Gesichtsprodukten (außer Sprays und Aerosolen) zugelassen ist. Produkte, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, müssen bis Juli vom Markt genommen werden.

Die Höchstkonzentrationen der Konservierungsmittel Triclocarban und Triclosan werden ab Januar 2025 ebenfalls angepasst. Nicht konforme Produkte werden ab November 2025 vom Markt genommen.

Eine weitere von den neuen Vorschriften betroffene Substanz ist Vitamin A. Seine Konzentration wird ab November 2025 in Körperlotionen auf 0,05 % und in anderen Produkten auf 0,3 % begrenzt.

Darüber hinaus gelten für bestimmte in Hautpflegeprodukten verwendete Substanzen wie Genistein, Daidzein, Kojisäure, Arbutin und Alpha-Arbutin ab Februar 2025 neue Konzentrationsgrenzwerte. Nicht konforme Produkte werden ab Anfang November 2025 vom Markt genommen.

Etikettierung und Verpackung

Verbraucher erwarten von Marken immer mehr Transparenz. Der Gesetzgeber stellt sich diesen Erwartungen und erlässt entsprechende neue Regeln.

Seit Januar ist in Frankreich die digitale Kennzeichnung von Umweltqualitäten und -merkmalen (EQC) für Unternehmen mit einem Umsatz von über 10 Millionen Euro und mehr als 10.000 verkauften Produkten verpflichtend. Diese Kennzeichnung informiert Verbraucher über die Umweltauswirkungen von Produkten.

Die Vorschriften zielen auch darauf ab, die Verpackungssicherheit zu verbessern, insbesondere durch das Verbot bestimmter Mineralöle (MOAH und MOSH) über einem bestimmten Konzentrationsniveau gemäß den Anforderungen des AGEC-Gesetzes ab dem 1. Januar, ebenfalls in Frankreich.

Auch der Kampf gegen Abholzung und Waldschädigung wird berücksichtigt: Die Geltungsdauer der EUDR (Entwaldungsverordnung der Europäischen Union) wurde auf den 31. Dezember 2025 verschoben. Unternehmen müssen sich jedoch bereits jetzt darauf vorbereiten, indem sie sicherstellen, dass ihre pflanzlichen Rohstoffe nach Dezember 2020 nicht mehr von abgeholzten Flächen stammen.

Um sich anzupassen, müssen Kosmetikmarken ihre Formulierungsprozesse aktiv überwachen und an bewährte Verfahren anpassen.

Stellen Sie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften mit Coptis sicher

Angesichts der zahlreichen Änderungen der europäischen Kosmetikvorschriften müssen sich Kosmetiklabore schnell anpassen, um das Risiko von Verstößen (und möglichen Sanktionen!) zu vermeiden. Dies erfordert eine ständige Überwachung der Vorschriften, ein sorgfältiges Management in jeder Phase des Formulierungsprozesses und eine perfekte Rückverfolgbarkeit von Inhaltsstoffen und Informationen.

Coptis ist der ideale Partner für Fachleute dieser Branche. Unsere PLM-Lösung (Product Lifecycle Management) speziell für die Kosmetikindustrie ermöglicht Unternehmen die Sicherung ihrer Produktentwicklungen. Coptis Lab zentralisiert alle Informationen und fördert die sofortige Integration bewährter Verfahren.

Coptis integriert automatische Warnmeldungen bei der Auswahl von Inhaltsstoffen im Falle von Verstößen gegen Vorschriften oder gegen die im Marketingbriefing definierten Umweltaussagen in Bezug auf den Zielmarkt.

Darüber hinaus automatisiert Coptis die Erstellung von Regulierungsdateien (PIF, Kennzeichnung usw.), um Zeit zu sparen, sich auf Aufgaben mit hoher Wertschöpfung zu konzentrieren und manuelle Fehler zu vermeiden.

Das Coptis Reg-Modul aktualisiert kontinuierlich die gesetzlichen Anforderungen, um Formulierer zu unterstützen und ihre Formeln zu überprüfen (Länderbeschränkungen, Warnhinweise usw.). Dank von Experten aus mehreren hundert Ländern geprüfter Daten können sie sich in Echtzeit auf die Einhaltung aktueller internationaler Standards verlassen.

Möchten Sie mehr erfahren und weitere Informationen erhalten? Kontaktieren Sie unsere Teams.

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