Die Green-Claims-Richtlinie der EU liegt zwar möglicherweise auf Eis, doch Unternehmen sollten nicht gegen diese Anti-Greenwashing-Vorschrift verstoßen
„Greenwashing“, eine PR-Strategie, mit der ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Politik irreführend als umweltfreundlich dargestellt wird, hat weitreichende Folgen. Diese Praxis untergräbt nicht nur das Vertrauen der Verbraucher und erschwert es ihnen, echte Nachhaltigkeit zu erkennen, sondern lenkt auch von tatsächlichen, notwendigen Klimaschutzlösungen ab.
Greenwashing kann unter anderem Folgendes umfassen:
- Mangelnde Konkretheit, etwa durch die bewusste Verwendung weit gefasster oder ungenauer Definitionen
- Fehlende Nachweise zur Untermauerung einer Behauptung
- Die Verwendung grüner Bildwelten oder Schlagwörter wie „umweltfreundlich“, für die es keine standardisierten Definitionen gibt
- Redundante Aussagen, etwa die Behauptung, ein Produkt sei „vegan“, obwohl es dies ohnehin wäre
- Die Behauptung, ein Unternehmen sei auf dem Weg, seine umweltschädlichen Emissionen auf Netto-Null zu senken, obwohl kein glaubwürdiger Plan dafür vorliegt.
Behörden weltweit gehen zunehmend gegen die oben genannten Praktiken vor. Im Vereinigten Königreich kann die britische Competition & Markets Authority (CMA) nach dem Digital Markets, Competition and Consumers Act (DMCCA) Unternehmen nun direkt mit Geldbußen von bis zu 10 % ihres weltweiten Umsatzes belegen, wenn sie irreführende Umweltaussagen machen. In Kalifornien verpflichtet der Voluntary Carbon Market Disclosures Act (VCMDA), auch bekannt als AB 1305, Unternehmen, die Aussagen zu Netto-Null-Emissionen und/oder CO₂-Neutralität machen, zusätzliche Informationen auf ihrer Website offenzulegen.
Ein weltweit führendes Land im Kampf gegen unternehmerisches Greenwashing ist Südkorea. Der Korea Sustainability Standards Board (KSSB) steht nicht nur kurz davor, für die größten börsennotierten Unternehmen des Landes eine verpflichtende ESG-Berichterstattung (Environmental, Social and Governance) einzuführen, sondern die koreanische Fair Trade Commission (KFTC) ist bereits gegen mehrere Unternehmen wegen Greenwashings vorgegangen und hat aufgrund irreführender, an Verbraucher gerichteter Umweltaussagen Verwarnungen sowie eine Korrekturanordnung ausgesprochen.
Umweltaussagen in der EU
Für die europäischen Länder ist der Regelungsprozess der Europäischen Union (EU) zu Umweltaussagen jedoch ins Stocken geraten. Die Green Claims Directive (GCD) der EU ist Teil des europäischen Grünen Deals (European Green Deal) und soll Standards dafür festlegen, wie Unternehmen ihre Umweltaussagen belegen müssen. Doch die Fortschritte wurden vergangenen Sommer auf Eis gelegt. Obwohl die GCD bislang nicht offiziell zurückgezogen wurde, steckt sie derzeit in der Prüfungsphase fest, ohne dass ein neuer Zeitplan bekannt gegeben wurde.
Die Richtlinie wurde erstmals im März 2023 vorgeschlagen, im Februar 2024 vom Europäischen Parlament gebilligt und im März 2024 im Plenum bestätigt. Die Verhandlungen über den endgültigen Text des Gesetzesentwurfs begannen im Januar 2025 und sollten ursprünglich am 23. Juni 2025 im Rahmen einer Sitzung abgeschlossen werden, die letztlich abgesagt wurde. Klimaschützer bezeichneten das Stocken der GCD damals als „Rückschlag“ und sahen darin eine Priorisierung wirtschaftlicher Interessen gegenüber ambitionierter Klimapolitik. Weitere Fortschritte hängen davon ab, dass Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Die Europäische Kommission (EK) hatte signalisiert, dass sie den Vorschlag zurückziehen würde, falls Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro einbezogen würden.
Kosmetikunternehmen sollten jedoch beachten, dass die „Schwesterrichtlinie“ der GCD – die Empowering Consumers for the Green Transition Directive, bekannt als EmpCo – weiterhin aktiv vorangetrieben wird und voraussichtlich ab September 2026 in den EU-Mitgliedstaaten verbindlich gelten wird.
Was ist also EmpCo, worin unterscheidet sie sich von der GCD, und was müssen Unternehmen wissen, um rechtskonform zu handeln?
Die GCD soll ein neues Regelwerk für unlautere Praktiken im Bereich der Umweltaussagen schaffen. Sollte sie umgesetzt werden, müssten die Umweltaussagen von Unternehmen durch wissenschaftliche, lebenszyklusbasierte Bewertungen belegt werden, die spezifisch und eindeutig sein müssen. Vor ihrer Veröffentlichung müssten Aussagen und Kennzeichnungssysteme von akkreditierten und unabhängigen Prüfstellen verifiziert werden; außerdem müssten regulierte Umweltlabels klaren Kriterien entsprechen. Während sich die GCD auf die wissenschaftliche Belegbarkeit und die Überprüfung durch Dritte konzentriert, richtet sich EmpCo auf die B2C-Kommunikation und stärkt den Verbraucherschutz.
EmpCo wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet, trat am 6. März 2024 in Kraft und wird ab dem 27. September 2026 gelten. Sie ändert die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Unfair Commercial Practices Directive, UCPD) und ergänzt Anhang I der UCPD um bestimmte Formen unzulässiger Werbung im Zusammenhang mit Umweltaussagen. Dazu gehören:
- Die Behauptung, ein Produkt habe in Bezug auf Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt, wenn diese Aussage auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht
- Allgemeine Umweltaussagen, für die der Unternehmer keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann, die für die jeweilige Aussage relevant ist
- Aussagen zur künftigen Umweltleistung sind nur zulässig, wenn sie klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen enthalten, die in detaillierten und realistischen Umsetzungsplänen festgelegt sind
- Die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von öffentlichen Stellen eingeführt wurden
EmpCo gilt für alle Unternehmen mit B2C-Geschäftsmodellen – unabhängig von Branche oder Größe. Kosmetikmarken wird daher empfohlen, ihre gesamte bestehende Kommunikation in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umwelt zu überprüfen, einschließlich Werbeaussagen, Produktbeschreibungen, Verpackungen und Online-Auftritte. Gleichzeitig sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie für jede von ihnen verwendete Umweltaussage über geeignete Nachweise verfügen.
Hier zeigt sich der besondere Wert der Product-Lifecycle-Management-Software (PLM) von Coptis. Coptis Lab bietet eine vollständige Rückverfolgbarkeit aller Entwicklungsphasen, sodass jede Entscheidung, Änderung oder Validierung erfasst wird und jederzeit eingesehen werden kann. Unternehmen können angeforderte Informationen wie Konformitätsbescheinigungen oder Testergebnisse schnell abrufen. Eine PLM-Software kann zudem auf Compliance-Probleme hinweisen, sodass Unternehmen regulatorische Änderungen frühzeitig erkennen und sich rasch daran anpassen können.
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